Positiver Energiepass durch Holzbauweise
Positiver Energiepass durch Holzbauweise
Bei Elektrogeräten wie zum Beispiel Kühlschrank oder Waschmaschine gibt schon seit längerem die Energieeffizienzklasse Auskunft über den Energieverbrauch des jeweiligen Gerätes. Bei Gebäuden und natürlich auch Holzkonstruktionen, wurde dies mit der Einführung eines Energiepass für Gebäude durch die Deutsche Enerie- Agentur (dena) ebenfalls möglich. Hintergrund ist die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Wurden die zu prüfenden Objekte in Holzbauweise errichtet, schlägt sich das positiv auf die Energiebilanz des Hauses nieder, da Holz unter anderem über sehr gute Dämmwerte verfügt. Mit dem Objekt- und Gewerbebau Unternehmen Baufritz steht den Kunden ein professioneller Partner, mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Holz als Baustoff, zur Seite.

Der Energiepass soll die Verbraucher objektiv über den Energieverbrauch eines Gebäudes informieren und darüber hinaus auch noch nicht genutzte Einsparpotentiale aufzeigen. Des Weiteren sorgt der Energiepass für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da für die Interessenten schneller und zuverlässiger ersichtlich wird, welche Betriebskosten, im Falle des Kaufs des gewünschten Objekts, auf sie zukommen würden. Ein weiterer positiver Aspekt des Energiepass der dena ist, dass er rund 30 regionale Energiepässe abgelöst hat und so eine praktische Alternative zu den vielen Einzellösungen entstanden ist. Diese wurden zwar freiwillig ausgestellt, aufgrund unterschiedlicher Standards konnten sie allerdings nicht miteinander verglichen werden, was wiederum zu einer unerwünschten Unübersichtlichkeit des Marktes geführt hat und auch für potentielle Käufer keinen wirklichen Vorteil hatte.
Besitzer von modernen Design Holzhäusern wie Baufritz sie errichtet, können sich glücklich schätzen, da die Holzhäuser ausnahmslos über herausragende Eigenschaften bezüglich der Ökobilanz verfügen. Durch den so Positiv bewerteten Energiepass der Holzobjekte ist ein zusätzlicher Garant für den Werterhalt der Immobilie gegeben.
Mit der Energieeinsparverordnung des Jahres 2006 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung beziehungsweise beim Verkauf von Gebäuden einen Energiepass vorzulegen. Die genauen Regelungen wurden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006 veröffentlicht. In der Verordnung sind ausreichend lange Übergangszeiten für die Erstellung von Energiepässen vorgesehen worden. Wird ein Gebäude beziehungsweise eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch kein Anlass einen Energiepass auszustellen.
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