Ökologische Holzhäuser für gesundes Bauen..



Ökologie beim Fertighaus

Eine traditionelle Bauform für ein Holzhauses ist das Holzfertighaus im Rahmenbau. Beliebt sind sie in vielen Ländern, wie zum Beispiel in Österreich, Skandinavien, in den Alpenländern der Schweiz, auch in Südtirol und hier bei uns in Deutschland wird es oft nachgefragt und geschätzt

Mittlerweile werden die modernen wärmedämmenden und energiesparenden Häuser in der Holzbauweise gebaut. In der heutigen Zeit entscheidenden sich die Baufamilien für die Fertighäuser in Holzbauweise, da darin zu leben gesund und somit im Trend ist.

Auch die Hersteller der Fertigbauhäuser tendieren zur Holzbauweise, da es viele Positive Eigenschaften hat.

Das CO2-neutrale Holzbauhaus ist der Gewinner des Preises”Klimawandels im Hausbau“.

Inhalte des neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes ab 01.01.2009

Im Jahr 2020 soll in Deutschland 14 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen, dies wird durch das neue Wärmegesetz festgelegt.

Das neue Wärmegesetz hat drei Eckpunkte:

1.

Die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Hausbau

Das neue Wärmegesetz sagt aus, die Häuser die neu gebaut werden, müssen erneuerbare Energie für ihre Wärmeversorgung nutzen. Dies ist ein Pflichtgesetz für alle, ob es Privatpersonen oder der Staat ist. Dabei kann man alle Formen der erneuerbaren Energien in Kombination benutzen. Man kann auch Klima schonende Maßnahmen ergreifen, wenn man nicht die erneuerbaren Energien einsetzen möchte oder kann, in dem man das Haus stärker dämmt oder aber auch die Wärme aus der Fernwärmenetzen bezieht.

2.

Die finanzielle Förderung von erneuerbaren Energien im Hausbau:

In Zukunft wird die Nutzung der erneuerbaren Energien finanziell gefördert. Pro Jahr wird auf 500 Millionen Euro durch das bestehende Programm, ein Förderinstrument der Bundesregierung aufgestockt, damit für die Investoren eine Sicherheit gegeben ist.

3.

Ausbau der Wärmenetze:

Erleichterung des Ausbaus von Wärmenetzen durch das Wärmegesetz. Es sieht vor, dass Kommunen auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben können.

Was bedeutet die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien?

Das neue erneuerbare- Energien- Wärmegesetz will, das jeder der ein neues Haus baut, seinen Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Es ist jedem Hausbesitzer selbst überlassen zu entscheiden, welche Energiequelle er gerne nutzen möchte. Hier nachdem wo das Haus sich befindet, kann es zum Vorteil sein eine Solaranlage oder aber auch andere Wärmeträger einsetzen zu lassen.

Ab wann gilt die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Wärmegesetz?

Am 06. Juni 2008 wurde das Wärmegesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz wird noch von Bundesrat beraten, ausgefertigt und dann verkündet

Es wird eine Übergangsfrist geben, da der Bau eines Hauses eine lange Planungsphase hat.

Alle Neubauten, die ab dem 01. Januar 2009 gebaut werden, müssen die Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung in Anspruch nehmen.

Bauantrag vor Inkrafttreten des Wärmegesetzes?

Zur zeit sieht es so aus, wer bis zum 31. Dezember 2008 einen Bauantrag an der zuständigen Behörde gestellt hat, muss noch nicht die erneuerbaren Energien in Anspruch nehmen. Es ist eine Gewährleistung, damit die Bauherren sich auf die neue gesetzliche Entwicklung durch das Wärmegesetz rechtzeitig einstellen und auch wunschgemäß planen können.

Die Holzfertighäuser sind die besten Energiesparhäuser durch die Kombination mit Solaranlagen Erdwärme und Holzpelletsheizung. Die Wärmedämmerung in Holzhäusern ist optimal.

Durch Photovoltaik-Modulen und Sonnenkollektoren produzieren die Eigentümer eines Hauses selbst Strom und Wärme. Dies wird seit Anfang 2004 um gesetzt. Es sind nicht nur Solaranlagen, sondern auch thermische Anlagen, die das Wasser erwärmen und die Heizungsanlage durch unterschützen.

Die Anschaffung von Solaranlagen wird von Staat unterschützt, die Förderung “Solarförderung

Vergütung Solarstrom

In den letzten zehn Jahren sind die Preise für die Solaranlagen ungefähr zwischen 50 % bis 60 % zurückgegangen. Alleine an den Solaranlagen spart man eine ganze Menge Strom- und Gaskosten, jeder weiß wie die Preise in letzter Zeit gestiegen sind. Wenn es so weiter geht, dass die Preise steigen, geht jeder für Gas- und Stromkosten arbeiten.

Zudem schafft das Erneuerbare-Energien-Gesetz attraktive finanzielle Anreize. Die Einspeisevergütung für Solarstrom sowie günstige Kredite der KfW-Förderbank für entsprechende Bauvorhaben und ein Zuschuss von 110 Euro für jeden Quadratmeter Kollektorfläche bei Thermischen Anlagen tun ein übriges. Ausserdem sind die Preise für Solaranlagen in den letzten zehn Jahren im Durchschnitt um 50 bis 60 Prozent gefallen.

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