Heizkostenabrechnung
Die Kosten für Heizöl und Gas, als primäre Brennstoffe und Wärme Lieferanten in Privathaushalten, steigen in den letzten Jahren Explosionsartig. Die Heizkostenabrechnung, mit Ihren größtenteils unvermeidlichen Verbrauch an Heizöl und Gas, zählt zu den unangenehmsten „Informationen“ des Jahres für Mieter.
Woraus setzen sich die Heizkosten zusammen?
Die Heizkosten umfassen in der Regel; die Lieferung des jeweiligen Brennstoffes, Überwachung, Einstellung und Bedienung der Heizanlage, den Strom der zum Betrieb benötigt wird sowie die nötigen und regelmäßige Wartung inklusive Reinigung und anfallenden vorgeschriebenen Messungen.
Laut Heizkostenverordnung dürfen nur die Kosten angerechnet werden, die wirklich entstanden sind. Fiktive Kosten wie Abschreibung dürfen nicht eingerechnet werden. Die Rücklagen für Instandhaltung muss der Vermieter selbst aufbringen.
In der Abrechnung aufzuführende Positionen
Da die Abrechnung „Verständlich und Nachvollziehbar” aufbereitet werden muss, sollten unbedingt bestimmte Kostenfaktoren einzeln aufgeführt werden.
- Abrechnungszeitraum
- gemessener Verbrauch
- beheizte Fläche der Wohnung
- Brennstoffkosten
- Kosten für den Schornsteinfeger, Betriebsstrom, Wartung
- Umlageschlüssel (für die Verteilung der verbrauchsabhängigen Mietnebenkosten)
- geleistete Vorauszahlung
- fällige Rück- oder Nachzahlung
Fristen
Eine sachgerechte Heizkostenabrechnung muss vom Vermieter innerhalb eines Jahres vorliegen. Diese Frist ist im Verhältnis zur Abrechnungsperiode zu setzen. Nachforderungen müssen innerhalb von 30 Tagen vom Mieter beglichen werden, wenn er hierzu keinen Einspruch einlegt. Zu hohe Kosten können vom Mieter innerhalb von 12 Monaten beim Vermieter beanstandet werden.
Aufteilung der Kosten
Heizkosten für 1-Familien Fertighäuser mit Zentralen Wärme- und Wasserversorgungen sind einfach am tatsächlichen Verbrauch an Gas, Strom und Wasser an den entsprechenden Zählern abzulesen. In z.B. einem Mehrfamilien-Haushalt können die Heizkosten auch auf die tatsächlichen Wohnflächen der einzelnen Wohneinheiten umgelegt werden. Hierin ist dann z.B. die Flur- und Außenbeleuchtung auf alle verteilt. Hierbei wird teilweise die Anzahl der in dieser Wohnung gemeldeten Mieter einbezogen. Dies ist in der Regel bei Müll- und Wasser- sowie Abwasserkosten auch richtig, aber nicht bei den Kosten für Schornsteinfeger usw.
Wenn die Kosten verbrauchsbedingt abgerechnet werden, gilt im Regelfall: Der Vermieter rechnet mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten ab. Die restlichen Heizkosten verteilen sich dann nach Wohnfläche unterschiedlich.
Grundsätzlich sollte man die Heizkostenabrechnung prüfen. Falls es Unstimmigkeiten gibt, sollte man diese sofort, schriftlich beim Vermieter einreichen. Die Mieterschutz Zentralen stehen hier Mietern zur Seite.
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