Haus renovieren und Wohnwert steigern
Bei der Haus Renovierung kann man entweder den Ursprungszustand wiederherstellen oder Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung durchführen
Wer Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist und dieses renovieren möchte, der muss einige gesetzliche Regelungen beachten. Verschiedene Renovierungsarbeiten müssen den Mietern vorher angekündigt werden. Das betrifft vor allem die Arbeiten, die im Rahmen der Haus Renovierung innerhalb der einzelnen Wohnbereiche oder im allgemeinen Verkehrsraum, sprich Treppenaufgänge und Flure, durchgeführt werden sollen.
Auch wenn die Nutzung von Trocken- oder Fahrradräumen zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist, sollte das den Mietern vorher mitgeteilt werden. Wenn durch die Renovierung eine spürbare Wohnwertsteigerung erreicht werden kann, berechtigt das den Vermieter unter Umständen sogar zu einer Mieterhöhung. Das gilt insbesondere dann, wenn zum Beispiel Fassaden eine thermoisolierende Verkleidung bekommen oder alte Fenster gegen moderne Kunststofffenster mit Wärmeschutzverglasung ausgetauscht werden.
Eine Wohnwertsteigerung wäre auch, wenn beim Haus renovieren marode Dielungen gegen Laminat ausgetauscht werden. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber allerdings zwischen Modernisierung und Instandsetzung. Fallen die alten Fenster bereits auseinander, fällt der Austausch in die Instandsetzung und kann nur teilweise unter bestimmten Voraussetzungen auf die Miete umgelegt werden. Werden jedoch alte Öfen herausgerissen und durch eine Warmwasser- Zentralheizung ersetzt, ist das eine Modernisierung.
Für eine Modernisierung benötigt man in jedem Fall das schriftliche Einverständnis der betroffen Mieter. In der Ankündigung muss auf jeden Fall auch ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe sich daraus eine Mieterhöhung ergibt. Dem Mieter steht für diesen Fall auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Unter Umständen steht den Mietern für die Zeit der Renovierung auch ein Mietminderungsrecht zu. Das gilt vor allem für die Fälle, in denen Teile der Wohnung für die Zeit der Modernisierung gar nicht oder nur in eingeschränktem Umfang genutzt werden können, die Wasserversorgung über längere Zeit eingeschränkt ist oder die Toilette nicht benutzt werden kann.
Deshalb ist es wichtig, sich vorher schriftlich zu einigen. Die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. Deshalb ist es ratsam, sich vorher genauer danach zu erkundigen, ehe man als Eigentümer eine Haus Renovierung ins Auge fasst.