Ökologische Holzhäuser für gesundes Bauen..



Der Hausbau Energiepass

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Energiepass

Ab Mitte 2008 wird nach Jahre langem Streit zwischen Ingenieursverbänden, Architekten- und Verbraucherorganisationen, der Energiepass offiziell als Energieausweis (EnEV) eingeführt.

Hierdurch entstehen Kosten für alle Hauseigentümer von ca. 50 € bis ca. 300 € für ein Einfamilienhaus. Diese Kosten dürfen vom Vermieter nicht wie andere auf die Miete umgelegt werden. Bereits bestehende an nachvollziehbaren Daten erstellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit.

In der Regel wird der Energieausweis (EnEV) für 10 Jahre ausgestellt und gilt für jede Wohneinheit im Gebäude. Einige Fertighaushersteller wie der Holzhaus Hersteller Baufritz bieten bereits seit längerem einen Energieausweis (EnEV) für Ihre Holzhäuser. Hier wird durch z.B. die luftdichte Bauweise, entkoppeltem Randverbund bei Fenstern und biologischer Wärmedämmung, bereits bei der Fertigung auf die Energiesparsamkeit des Fertighauses hin gearbeitet. Weiter bietet Baufritz aus Erkheim Lösungen wie Solaranlagen, Wärmepumpen und Drei-Kammer-Recycling-Systeme für Nutzwasser. Hierdurch erreichen die Holzhäuser einen geringen Energie- und Gebrauchswasserbedarf.

Durch den Energiepass erhalten Mieter und Hauskäufer eine bessere Übersicht über die entstehenden Nebenkosten. Ebenso soll der Energiepass eine Aussage über die zu erledigenden sanierungsarbeiten liefern. Für diejenigen, die weder vermieten noch in naher Zukunft über eine Verkauf ihres Objektes nachdenken, besteht kein Zwang zur Erstellung
eines Energieausweises.

Die Art der Energieausweise kann für Häuser mit einem Baujahr vor 1978 frei gewählt werden. Ferner besteht Wahlfreiheit für Häuser beliebiger Baujahre, die mehr als fünf Wohnungen beherbergen.

Für Häuser, die diese Kriterien nicht erfüllen, ist der bedarfsorientierte Ausweis verpflichtend. Dieser besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach Ablauf muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Austellungsberechtigt sind Personen, die eine Zulassung im Bau-, Ausbau oder Anlagengewerbe inne haben. Die Ausstellung des Energieausweises kann laut Finanzgesezt zu 55% von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, die Kosten sind somit sogar teilweise steuerlich abzugsfähig.

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Was regelt die Energieeinsparverordnung?

  • Energieausweise für Gebäude
  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
  • Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude
  • Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Für welche Gebäude gilt die EnEV?

Für alle beheizten und gekühlten Gebäude bzw. Gebäudeteile.
Sonderregelungen gelten für Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden (z.B. Ferienhäuser), die nur für kurze Dauer errichtet werden (z.B. Zelte, Traglufthallen) oder für ganz spezielle Nutzungen, wie z.B. Ställe und Gewächshäuser.

Ab wann brauchen Eigentümer einen Energieausweis (EnEV) und kann ich jetzt schon einen solchen ausstellen lassen?

Für Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis heute schon Pflicht. Bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 01. Juli 2008 ein Energieausweis (EnEV) zugänglich zu machen. Ein halbes Jahr später - ab dem 01. Januar 2009 - gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude. Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.

In welchen Fällen wird ein Energieausweis (EnEV) benötigt?

Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis (EnEV) ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten

Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht. In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis (EnEV) ausgehängt werden. Ein Energieausweis (EnEV) gilt im Regelfall 10 Jahre.
Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis (EnEV) auszustellen. Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z. B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglich.

Was geschieht, wenn die Vorgaben der EnEV nicht eingehalten werden?

Die Nichteinhaltung der EnEV kann als Ordnungswidrigkeit belangt werden. Dabei gilt sowohl ein vorsätzlich oder fahrlässig falsch ausgestellter Energieausweis (EnEV) als auch die Ausstellung eines Energieausweises ohne entsprechende Berechtigung gemäß EnEV als ordnungswidrig.
Ein Eigentümer kann belangt werden, wenn der Energieausweis (EnEV) dem Interessenten nicht vorgelegt wird.

Welche neuen Regeln gibt es für Klimaanlagen?

Betreiber von fest installierten Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12 kW müssen diese alle zehn Jahre überprüfen lassen. Nach Inkrafttreten der EnEV müssen binnen zwei Jahren Anlagen inspiziert werden, die älter als 20 Jahre sind. Für jüngere Anlagen gibt es Übergangsfristen von vier bis sechs Jahren. Die Inspektion umfasst alle Komponenten, die den energetischen Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen.
Hierzu gehören:

  • Überprüfung der Auslegung der Anlage auf
    Raumnutzung und -belegung sowie Nutzungszeiten
    innere Wärmequellen sowie relevante bauphysikalische Eigenschaften des Gebäudes
    geforderte Sollwerte (Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit, Toleranzen)
  • Überprüfung der Effizienz der wesentlichen Komponenten der Anlage

Es müssen Ratschläge für die kostengünstige Verbesserung der energetischen Qualität der Klimaanlage, deren Austausch oder Alternativlösungen gegeben werden. Eine Vorlage für die Darstellung der Hinweise gibt die EnEV nicht vor. Zur Durchführung der Inspektionen berechtigt sind Ingenieure der Fachrichtungen Versorgungstechnik, Technischen Gebäudeausrüstung, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Bauingenieurwesen, wenn sie über mehrere Jahre Berufserfahrung verfügen.

Welche Rechte können Mieter aus dem Energieausweis (EnEV) ableiten? Sind z.B. Mietminderungen bei hohen Heizkosten zu erwarten?

Der Energieausweis (EnEV) dient lediglich der Information der zukünftigen Nutzer über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes. Der Miet- bzw. Kaufinteressent kann damit verschiedene Gebäude hinsichtlich des energetischen Zustandes vergleichen. Der zukünftige Verbrauch und die entsprechenden Energiekosten des Nutzers lassen sich aus dem Energieausweis (EnEV) jedoch nicht ableiten. Entsprechend lassen sich auch keine Forderungen einklagen oder durch Mietminderung durchsetzen. Der Nutzer hat ebenfalls keinerlei Anspruch auf Umsetzung der im Energieausweis (EnEV) enthaltenen Modernisierungstipps.

Wer haftet, wenn die Angaben im Energieausweis (EnEV) nicht korrekt sind?

Der einzelne Aussteller haftet für die Angaben im Energieausweis (EnEV). Wie bei einem anderen Werkvertrag auch, hat der Auftraggeber bei vorliegenden Mängeln einen Anspruch auf Nachbesserung seitens des Ausstellers.

Was ist ein Energieausweis (EnEV) für Gebäude?

Ein Energieausweis (EnEV) für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis (EnEV) und Energiepass. Beides sind Synonyme. Die EU-Gebäuderichtlinie und die Energieeinsparverordnung (EnEV) verwendet den Begriff Energieausweis (EnEV). In Deutschland ist der Begriff Energiepass jedoch schon früher üblich gewesen. So gab es schon vor der Verabschiedung der EU-Richtlinie zahlreiche lokale Energiepässe.

Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude?

Ziel des Energieausweises ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energieausweis (EnEV) weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf   sichtbar.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis?

Für Neubauten sowie bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten in deren Verlauf eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, müssen Energieausweise auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden.

Für Bestandsgebäude - Wohn- wie Nichtwohngebäude - können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Für beide Verfahren werden Berechnungsvorschriften durch die EnEV geregelt. Zusätzliche Regeln zur Vereinfachung der Datenaufnahme und der Berechnung werden in den Bekanntmachungen zur EnEV veröffentlicht.

Wie läuft eine Energieausweis Erstellung ab?

Es ist kein Amt oder eine Behörde notwendig. Das Verfahren ist ganz einfach. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Aussteller für Energieausweise. Dieser nimmt die Gebäudedaten vor Ort auf und erstellt einen Energieausweis (EnEV).

Wieviel kostet ein Energieausweis (EnEV)?

Der Kabinettsentwurf enthält keine staatliche Vorgaben bzgl. der Kosten von Energieausweisen. Der Preis ist entsprechend zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln.

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